Bearbeitungsablauf für Bildung- und Teilhabe.

 

Wir möchten gerne so vielen Kindern eine Möglichkeit bieten, ganz ohne zusätzliche Kosten in den Verein einzutreten, weil wir keine Bearbeitungsgebühren nehmen!

Alle Formulare und Erklärungen sind im Silat-NRW e.V. Alsdorf vorhanden oder für den Antrag auf “Bildung und Teilhabe” kann man auch direkt zur Stadt gehen oder im Internet von deren Homepage runterladen.

   Link von der Stadt Alsdorf für =>                 Bildungs- und Teilhabepaket - Buergerportal Stadt Alsdorf

Diese Bildung und Teilhabe Anträge kommen dann ausgefüllt zum Verein und der Verein bestätigt dann die Mitgliedschaft und ab wann die Mitgliedschaft anfängt.

 

Thema: Anträge von Bildung- und Teilhabe und vorzeitiger Trainingsstart.

 

Der Vorstand des Silat-NRW e.V. Alsdorf hat in einer Vorstandssitzung beschlossen, dass das Mitglied erst ab dem Monat aktiv am Training teilnehmen kann, wenn der aktuelle Monat bezahlt wurde und das Geld auf dem Silat-NRW Vereinskonto gutgeschrieben wurde.

Das heißt dass die Anträge auf „Bildung- und Teilhabe“, erst dann im Verein wirksam werden, wenn das Geld auf dem Vereinskonto eingegangen ist.

 

Solange keine Beiträge vom Mitglied für den aktuellen Monat gezahlt worden sind, solange kann und darf das Mitglied nicht am Training teilnehmen, weil es unfair den anderen gegenüber ist und es hätte auch keinen VERSICHERUNGSSCHUZ, was der eigentliche Grund ist.

 

Es gibt aber dennoch eine Möglichkeit für das Mitglied um schon mit dem Training zu starten:

Wenn das Mitglied den aktuell laufenden Monat mit dem aktuell gültigen Beitragssatz bei der

Silat-NRW Kasse pro Monat bezahlt, dann kann man sofort mit dem Training starten. Diese monatliche Zahlung ist dann solange zu leisten, bis der Beitrag von der Stadt auf dem Vereinskonto gezahlt wurde.

Nachschauen kann man den aktuellen Beitragssatz bei der monatlichen Zahlweise bei der aktuellen Beitragsordnung des Silat-NRW.

Bei Barzahlung beim Training kann man sofort mitmachen und wenn man lieber per Überweisung das bezahlen möchte, dann muss man zuerst die Bestätigung vom Kassierer abwarten, ob das Geld auch auf das Silat-NRW Vereinskonto Gutgeschrieben wurde.

 

Wenn der Antrag auf Bildung- und Teilhabe für das Mitglied bestätigt wurde und der Beitrag für das Mitglied von der Stadt auf das Silat-NRW Vereinskonto gutgeschrieben wurde, dann bekommt man vom Kassierer das mitgeteilt. Ab dann gilt die vereinbarte Laufzeit so wie es in dem Antrag steht.

Bildung und Teilhabe muss das Mitglied immer wieder neu beantragen! Wenn das vergessen wird, dann gilt es als nicht bezahlt und dann geht die gleiche Prozedur von vorne los. Warten oder monatlich bezahlen, siehe oben, ausführlich erklärt!

 

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